Deregulierung, aber richtig

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Alkomatverordnung

· V · BGBl. Nr. 789/1994 · in Kraft seit 1994-10-01

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt fest, welche Geräte für Atemalkoholmessungen zugelassen sind und wer diese Messungen vornehmen darf — das schützt andere Verkehrsteilnehmer nachweisbar vor betrunkenen Lenkern und hat damit einen legitimen Zweck. Sie wurde zuletzt 2018 aktualisiert, ist technisch auf dem neuesten Stand und verhältnismäßig: Eine Zulassungspflicht für Messgeräte ist das mildeste Mittel, um die Beweissicherheit in Verwaltungsstrafverfahren zu gewährleisten. Ein Abschaffen würde die rechtssichere Atemalkoholkontrolle im Straßenverkehr unterlaufen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Geräte ↗ RIS

Geräte § 1. Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (§ 5 Abs. 3 StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, BGBl. Nr. 152/1950, eichfähig sind. Derzeit besitzen diese Eichfähigkeit folgende Geräte:

§ 2 — Organe der Straßenaufsicht ↗ RIS

Organe der Straßenaufsicht § 2. (1) Die Untersuchung der Atemluft darf bei Verdacht auf Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 von (2) Der Inhalt der Ermächtigung ist in einer dem Organ zu übergebenden Urkunde anzuführen. Die Organe gemäß Abs. 1 Z 2 sind verpflichtet, diese Urkunde auf Verlangen jener Person, deren Atemluft untersucht werden soll, bei der Amtshandlung vorzuweisen. 15.05.2018 10012340 NOR40201913

§ 4 — Untersuchung ↗ RIS

Untersuchung § 4. Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ist am Ort der Amtshandlung vorzunehmen; sie kann jedoch auch bei der nächsten Dienststelle (§ 5 Abs. 4 StVO), bei der sich ein Alkomat befindet, vorgenommen werden, wenn vermutet werden kann, daß sich der Proband in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet oder zur Zeit des Lenkens befunden hat. Die Untersuchung ist unter größtmöglicher Schonung des Ansehens des Probanden vorzunehmen.

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz