Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von Octafluorpropan - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 765/1994 · in Kraft seit 1994-09-21

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kundmachung über den Widerruf der multilateralen ADR-Vereinbarung über die Beförderung von Octafluorpropan, die durch die ADR-Novelle 1993 hinfällig wurde. Eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne fortlaufende Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Polens, Schwedens, Norwegens, Portugals sowie Luxemburgs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 ADR betreffend Beförderung von Octafluorpropan (BGBl. Nr. 241/1992) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz