Deregulierung, aber richtig

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ADR - Abweichung v. Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.) - Widerr.

· K · BGBl. Nr. 764/1994 · in Kraft seit 1994-09-21

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kundmachung über den Widerruf der ADR-Vereinbarung mit Norwegen über Abweichungen bei orangefarbenen Tafeln und Gefahrzetteln. Durch die ADR-Novelle 1993 wurde die Vereinbarung obsolet. Eine rein historische Mitteilung ohne fortlaufende Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend Abweichungen von den Vorschriften hinsichtlich der Abmessungen für die orangefarbene Tafel und den Gefahrzettel 7 D (BGBl. Nr. 664/1991) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz