ADR - Beförderung von Tert. Butylperoxyneodecanoat - Widerruf
· K · BGBl. Nr. 762/1994 · in Kraft seit 1994-09-21
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Kundmachung über den Widerruf der ADR-Vereinbarung zur Beförderung von Tert. Butylperoxyneodecanoat, die durch die ADR-Novelle 1993 hinfällig wurde. Eine einmalige historische Mitteilung ohne fortlaufende operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Tert. Butylperoxyneodecanoat mit mindestens 25% Lösemitteln (BGBl. Nr. 164/1990) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz