ADR - Beförderung von Natriumboranat in Metallgefäßen - Widerruf
· K · BGBl. Nr. 761/1994 · in Kraft seit 1994-09-21
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Kundmachung über den Widerruf der ADR-Vereinbarung über den Transport von Natriumboranat in Wellblechtrommeln, die durch die ADR-Änderungen 1993 obsolet wurde. Eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne fortlaufende Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumboranat (Natriumborhydrid) der Klasse 4.3, Ziff. 2 b), in Metallgefäßen (Wellblechtrommeln) (BGBl. Nr. 538/1989) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz