ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen
· K · BGBl. Nr. 578/1994 · in Kraft seit 1994-07-30
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kundmachung über den Widerruf von zwei bilateralen ADR-Vereinbarungen mit Deutschland. Eine rein historische, einmalige Mitteilung aus 1994. Die Widerrufe wurden vollzogen; die Kundmachung hat keine operative Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz