Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von Katalysatoren - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 410/1994 · in Kraft seit 1994-05-28

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kundmachung über den Widerruf der ADR-Vereinbarung über den Transport selbstentzündlicher metallhaltiger Katalysatoren. Durch die ADR-Änderungen 1993 wurde die Vereinbarung gegenstandslos. Eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne weitere Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen selbstentzündungsfähigen metallhaltigen Katalysatoren (BGBl. Nr. 779/1990) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz