ADR - Beförderung von Dicumylperoxid - Widerruf
· K · BGBl. Nr. 126/1994 · in Kraft seit 1994-02-23
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Kundmachung teilt den Widerruf der ADR-Vereinbarung über die Beförderung von Dicumylperoxid mit. Die Vereinbarung wurde durch die ADR-Änderungen 1993 ausdrücklich für obsolet erklärt. Eine abgeschlossene einmalige Mitteilung ohne fortlaufende Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1 740 l (BGBl. Nr. 317/1984) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz