Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 935/1993 · in Kraft seit 1994-01-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen von 1993 regelt völkerrechtlich Verkehrsrechte mit einem Nicht-EU-Staat und beschränkt keine inländischen Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz