ADR - Widerruf von vier Vereinbarungen
· K · BGBl. Nr. 789/1993 · in Kraft seit 1993-11-24
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kundmachung über den Widerruf von vier bilateralen ADR-Vereinbarungen mit Italien, die durch die ADR-Novelle 1993 gegenstandslos wurden. Eine rein historische Mitteilung, die keine fortlaufende operative Rechtswirkung mehr entfaltet.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Italien --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz