Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen - Änderung (Japan)

· Vertrag – Japan · BGBl. Nr. 452/1993 · in Kraft seit 1993-06-16

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung aus 1993 änderte nur den Flugstreckenplan zum österreichisch-japanischen Luftverkehrsabkommen. Flugstreckenpläne werden laufend angepasst; dieser Nachtrag von 1993 wurde durch spätere Vereinbarungen überholt. Zudem hat EU-Außenluftverkehrsrecht die Kompetenz für Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten weitgehend auf die EU-Ebene übertragen.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) Wien, am 16. Juni 1993 Exzellenz, Ich beehre mich, Bezug zu nehmen auf die Konsultationen zwischen den Luftfahrtbehörden Japans und der Republik Österreich betreffend das Luftverkehrsabkommen zwischen Japan und der Republik Österreich, unterzeichnet in Wien am 7. März 1989 *), (in der Folge als „Abkommen“ bezeichnet), die am 28. und 29. Oktober 1992 in Wien stattfanden, und vorzuschlagen, daß der gegenwärtige Flugstreckenplan zum Abkommen durch den angeschlossenen, geänderten Flugstreckenplan ersetzt wird. Sollte dieser Vorschlag die Zustimmung der österreichischen Bundesregierung finden, beehre ich mich weiters vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen darstellen, das am Tage der Antwort Eurer Exzellenz in Kraft tritt. Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern. Ryoji Onodera außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von Japan in der Republik Österreich Seine Exzellenz Dr. Alois MOCK Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wien (Übersetzung) DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Wien, am 16. Juni 1993 Exzellen

Anl. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) Beilage FLUGSTRECKENPLAN (Anm.: der Flugstreckenplan wurde in der Stammfassung, BGBl. Nr. 350/1989, dokumentiert)

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz