Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan bzw. Benzolperoxid - W.

· K · BGBl. Nr. 433/1993 · in Kraft seit 1993-07-01

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat bekanntgegeben, dass zwei bilaterale ADR-Sondervereinbarungen mit Frankreich über den Transport von Tetrafluoräthan und Benzolperoxid widerrufen wurden. Der Widerruf ist seit 1993 vollzogen; die Vereinbarungen sind außer Kraft getreten. Das Dokument hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan bzw. Benzolperoxid - W. BGBl. Nr. 433/1993 01.07.1993 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs StF: BGBl. Nr. 433/1993 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz