ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen
· K · BGBl. Nr. 368/1993 · in Kraft seit 1993-06-04
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hat bekanntgegeben, dass zwei bilaterale ADR-Sondervereinbarungen mit Schweden widerrufen wurden. Der Widerruf ist seit 1993 vollzogen; die Vereinbarungen sind außer Kraft getreten. Das Dokument hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen BGBl. Nr. 368/1993 04.06.1993 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Schweden bzw. für das Königreich Schweden StF: BGBl. Nr. 368/1993 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Schweden bzw. für das Königreich von Schweden --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz