Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Bahrein)
· Vertrag – Bahrein · BGBl. Nr. 328/1993 · in Kraft seit 1993-05-13
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Bahrain regelt den Fluglinienverkehr mit einem Drittstaat. Es dient legitimer Verkehrspolitik und schraenkt keine inlaendischen Freiheiten ein.
Kategorien
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