Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Bahrein)

· Vertrag – Bahrein · BGBl. Nr. 328/1993 · in Kraft seit 1993-05-13

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Bahrain regelt den Fluglinienverkehr mit einem Drittstaat. Es dient legitimer Verkehrspolitik und schraenkt keine inlaendischen Freiheiten ein.

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