Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wels-Siezenheim
· V · BGBl. Nr. 593/1993 · in Kraft seit 1993-08-27
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt den genauen rechtlichen Verlauf der Anschlussstelle Schwarzenbergkaserne der A 1 West Autobahn fest. Solange diese Infrastruktur als Bundesstraßenanlage klassifiziert ist, hat die Verordnung weiterhin operative Wirkung als deren Rechtsbasis. Ein legitimer staatlicher Zweck liegt vor; die Regelung ist verhältnismäßig.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim StF: BGBl. Nr. 593/1993 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 17.02.2026 10012216 NOR11012498 N9199316980L
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim wie folgt bestimmt (Umbau des Rampensystems): Die Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 295, 385 und AB-km 295, 956 und stellt über ihre neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum Gemeindestraßennetz (Kasernenstraße) her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Zufahrtsrampe 17.02.2026 10012216 NOR12153488 N9199316981L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz