ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen
· K · BGBl. Nr. 475/1993 · in Kraft seit 1993-07-17
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hat bekanntgegeben, dass zwei bilaterale ADR-Sondervereinbarungen mit Polen widerrufen wurden. Der Widerruf ist seit 1993 vollzogen; die Vereinbarungen sind außer Kraft getreten. Das Dokument hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen BGBl. Nr. 475/1993 17.07.1993 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR StF: BGBl. Nr. 475/1993
Art. 1 ↗ RIS
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht: Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR __________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz