Deregulierung, aber richtig

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ADR - Widerruf von fünf Vereinbarungen

· K · BGBl. Nr. 198/1993 · in Kraft seit 1993-03-20

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat bekanntgegeben, dass fünf bilaterale ADR-Sondervereinbarungen mit der Schweiz widerrufen wurden. Der Widerruf ist seit 1993 vollzogen; die Vereinbarungen sind außer Kraft getreten. Das Dokument hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Widerruf von fünf Vereinbarungen BGBl. Nr. 198/1993 20.03.1993 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von fünf Vereinbarungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich bzw. zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz StF: BGBl. Nr. 198/1993 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich bzw. zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz