Deregulierung, aber richtig

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ADR - Widerruf von vier Vereinbarungen

· K · BGBl. Nr. 199/1993 · in Kraft seit 1993-03-20

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat bekanntgegeben, dass vier bilaterale ADR-Sondervereinbarungen mit Schweden widerrufen wurden. Der Widerruf ist seit 1993 vollzogen; die Vereinbarungen sind außer Kraft getreten. Das Dokument hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Widerruf von vier Vereinbarungen BGBl. Nr. 199/1993 20.03.1993 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von vier Vereinbarungen zwischen dem Industrieminister bzw. der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich StF: BGBl. Nr. 199/1993 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarungen zwischen dem Industrieminister bzw. der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz