Deregulierung, aber richtig

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Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol

· V · BGBl. Nr. 555/1992 · in Kraft seit 1992-09-05

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat 1992 mehrere Straßenabschnitte in Tirol aus dem Bundesstraßennetz entlassen. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist längst vollzogen; die betreffenden Strecken sind seit über 30 Jahren keine Bundesstraßen mehr. Das Dokument hat keine eigenständige fortlaufende Regelungswirkung und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol BGBl. Nr. 555/1992 05.09.1992 Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol StF: BGBl. Nr. 555/1992 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Der Straßenteil

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