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ADR - Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 483/1992 · in Kraft seit 1992-08-07

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat den Widerruf einer bilateralen ADR-Sondervereinbarung mit Belgien über den Transport von Metallbehältern bekanntgegeben. Österreich hat den Widerruf am 10. April 1992 ausgesprochen; die Vereinbarung ist damit außer Kraft getreten. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall - Widerruf BGBl. Nr. 483/1992 07.08.1992 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m3 bis 3 m3 StF: BGBl. Nr. 483/1992 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m3 bis 3 m3 (BGBl. Nr. 319/1981) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Zl. 151.063/1-I/5-92, vom 10. April 1992 seitens der Republik Österreich widerrufen. Der Widerruf wurde mit Schreiben des Exekutivsekretärs der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) vom 25. Juni 1992 mit Wirksamkeit vom 10. April 1992 bestätigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz