Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien
· V · BGBl. Nr. 201/1992 · in Kraft seit 1992-04-23
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
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