Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See
· V · BGBl. Nr. 139/1992 · in Kraft seit 1992-03-14
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legte den Verlauf einer zusätzlichen Abfahrtsrampe der Anschlussstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See fest. Die Rampe wurde Anfang der 1990er Jahre gebaut und ist längst in Betrieb. Die Verordnung ist ein erledigter Bauauftrag ohne fortlaufenden Regelungsgehalt.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verlauf einer zusätzlichen Abfahrtsrampe der Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Abfahrtsrampe beginnt bei km 0,306 des bestehenden Zubringers und stellt die Verbindung zur B 83 Kärntner Straße her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:500 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. 26.02.2026 10012129 NOR12152952 N9199219336J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz