Deregulierung, aber richtig

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Weltpostverein – Viertes Zusatzprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 63/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 437/1993 · in Kraft seit 1993-07-01

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Vierte Zusatzprotokoll zur UPU-Satzung von 1989 wurde durch spätere UPU-Kongresse und Protokolle abgelöst. Wie beim Dritten Zusatzprotokoll werden die UPU-Rechtsgrundlagen laufend aktualisiert; ältere Zusatzprotokolle verlieren damit ihre selbständige Bedeutung und sind durch aktuellere Fassungen ersetzt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Viertes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Washington, 14. Dezember 1989) StF: BGBl. Nr. 63/1992 idF BGBl. Nr. 437/1993 (DFB) (NR: GP XVIII RV 239 VV S. 41. BR: AB 4126 S. 545.) Der Nationalrat hat beschlossen: vgl. Päambel Z 2, daher keine weiteren Dokumente e-rk3 Postverwaltung, Postdirektion 26.02.2020 10012101 NOR11012380 N9199212267A

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz