Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Algerien)

· Vertrag – Algerien · BGBl. Nr. 637/1991 · in Kraft seit 1991-12-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Bilaterales Luftverkehrsabkommen; es regelt Verkehrsrechte zwischen den Staaten und ist außenpolitischer Standardbestand. Kein Eingriff in inländische Freiheiten.

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