Bestimmung des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland Schnellstraße und der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Weppersdorf, Kobersdorf, Markt St. Martin und Neutal
· V · BGBl. Nr. 445/1991 · in Kraft seit 1991-08-15
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung bestimmte den Verlauf der S 31 Burgenland Schnellstraße und der B 62 Deutschkreutzer Straße in mehreren burgenländischen Gemeinden. Die Straßen wurden gebaut; der Bauauftrag ist seit Jahrzehnten abgeschlossen. Die zuletzt 2001 geänderte Verordnung hat keinen fortlaufenden operativen Regelungsinhalt mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Änderung durch BGBl. II Nr. 88/2001 von km 76,750 bis 77,000. Zufahrtsstraße 01.09.2025 10012077 NOR40016589
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz