Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 437/1991 · in Kraft seit 1991-08-15

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass Deutschland eine bilaterale ADR-Vereinbarung über den Transport von Peressigsäure (bis 40%) in Kunststoffkombinationsverpackungen widerrufen hat. Der Widerruf ist vollzogen. Es handelt sich um eine erledigte Einmalmitteilung ohne fortlaufenden Regelungsgehalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) (BGBl. Nr. 235/1986) wurde seitens der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat am 1. Juli 1991 von diesem Widerruf Kenntnis erlangt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz