Luftfahrt – Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 272/1991 · in Kraft seit 1991-07-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erleichtert dringliche Ambulanzflüge in den Grenzregionen. Es erweitert Rettungsmöglichkeiten und beschränkt keine Freiheit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz