Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt – Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 272/1991 · in Kraft seit 1991-07-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen erleichtert dringliche Ambulanzflüge in den Grenzregionen. Es erweitert Rettungsmöglichkeiten und beschränkt keine Freiheit.

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