Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 186/1991 · in Kraft seit 1991-05-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die internationale Personen- und Güterbeförderung auf der Straße. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ist der Straßenverkehrsmarkt unionsrechtlich geregelt; die bilaterale Regelung ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz