Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf
· V · BGBl. Nr. 673/1991 · in Kraft seit 1991-12-24
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung bestimmte den Verlauf der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf. Die Straßen wurden in den frühen 1990er Jahren fertiggestellt. Der Bauauftrag ist längst ausgeführt; die Verordnung hat keinen operativen Inhalt mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Zufahrtsstraße 27.02.2026 10012044 NOR12152613 N9199111833L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz