Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf

· V · BGBl. Nr. 673/1991 · in Kraft seit 1991-12-24

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung bestimmte den Verlauf der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf. Die Straßen wurden in den frühen 1990er Jahren fertiggestellt. Der Bauauftrag ist längst ausgeführt; die Verordnung hat keinen operativen Inhalt mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Zufahrtsstraße 27.02.2026 10012044 NOR12152613 N9199111833L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz