Luftverkehrsabkommen - Fluglinienplan (Deutschland)
· Vertrag – Deutschland · BGBl. Nr. 536/1991 · in Kraft seit 1991-11-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Fluglinienplan zwischen Österreich und Deutschland aus dem Jahr 1991 wurde vor dem EU-Beitritt Österreichs geschlossen. Seit 1995 regelt das EU-Recht den Luftverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten abschließend — bilaterale Streckenpläne zwischen EU-Staaten haben keine Rechtswirkung mehr. Das Abkommen ist vollständig überholt und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT Zl. 35.50.40/1-A/91 Verbalnote Die österreichische Botschaft entbietet dem Auswärtigen Amt ihre Empfehlungen und beehrt sich auf die Konsultationen der österreichischen und deutschen Luftfahrtbehörden vom 9. Juli 1991 Bezug zu nehmen, bei welcher Gelegenheit der beiliegende Fluglinienplan als neuer Anhang zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Luftverkehr vom 15. März 1965 *) festgelegt wurde. Darüber ist nach Art. 2 Abs. 2 des erwähnten Abkommens eine Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zu schließen. Die Botschaft beehrt sich daher vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote des Auswärtigen Amts eine solche Vereinbarung darstellen, die am 1. Tag des 2. Monats ab dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt. Die österreichische Botschaft benützt gerne diese Gelegenheit, dem Auswärtigen Amt die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Bonn, am 12. August 1991 L.S. An das Auswärtige Amt Bonn Fluglinienplan I. Fluglinien die von den von der Bundesrepublik Deutschland bezeichneten Unternehmen betrieben werden: Punkte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Punkte im Hoheitsgeb
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz