Deregulierung, aber richtig

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ADR - Ersatz der Absperrvorrichtung bei Tanks - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 489/1991 · in Kraft seit 1991-09-07

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung informiert darüber, dass Belgien eine bilaterale ADR-Vereinbarung über den Ersatz von Absperrvorrichtungen in Tankfahrzeugen widerrufen hat. Der Widerruf ist vollzogen; die Vereinbarung gilt nicht mehr. Es handelt sich um eine erledigte Einmalmitteilung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Randnummer 10 602 des ADR betreffend den Ersatz der inneren Absperrvorrichtung bei Tanks mit einer Innenauskleidung aus Ebonit oder thermoplastischem Harz durch eine äußere Absperrvorrichtung (BGBl Nr. 54/1980) wurde seitens der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Belgien widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat am 1. Juli 1991 von diesem Widerruf Kenntnis erlangt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz