Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 505/1991 · in Kraft seit 1991-09-18

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass Österreich eine bilaterale ADR-Vereinbarung mit Polen über den Transport von Barium- und Bleiverbindungen widerrufen hat. Der Widerruf ist abgeschlossen; die Vereinbarung existiert nicht mehr. Die Kundmachung ist eine erledigte historische Mitteilung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 180/1982) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Zl. 151.053/1-I/5-1990 vom 16. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen. Die für das ADR zuständige Behörde der Republik Polen hat am 16. Juli 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz