ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf
· K · BGBl. Nr. 376/1991 · in Kraft seit 1991-07-13
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass Österreich eine bilaterale ADR-Vereinbarung mit Deutschland über den Transport von Barium- und Bleiverbindungen widerrufen hat. Der Widerruf ist rechtskräftig vollzogen. Die Kundmachung ist eine erledigte Einmalmitteilung ohne fortlaufenden Regelungsgehalt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 174/1980) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Zl. 151 051/1-I/5-90, vom 11. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen. Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland hat am 4. April 1991 diese Vereinbarung ebenfalls widerrufen; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz