Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Autobahn im Bereich der Gemeinden Sattledt, Steinerkirchen an der Traun, Steinhaus und Wels
· V · BGBl. Nr. 464/1991 · in Kraft seit 1991-08-29
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmte den Verlauf eines Abschnitts der A 8 Innkreis Autobahn durch mehrere oberösterreichische Gemeinden. Die Straße wurde in den frühen 1990er Jahren gebaut und ist seit Jahrzehnten in Betrieb. Der Bauauftrag ist erfüllt; die Verordnung hat keine fortlaufende Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 8 Innkreis Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Sattledt, Steinerkirchen an der Traun, Steinhaus und Wels wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Plan-km 75,156 (entspricht km 75,00 der Verordnung BGBl. Nr. 694/1974) nördlich des Autobahnknotens Voralpenkreuz (früher Autobahnknoten Sattledt), verläuft in der Folge im westlichen Talbereich des Aiterbachtales zur Anschlußstelle Wels/Süd mit Zu- und Abfahrtsrampen von und zur Forstberger Gemeindestraße und bindet nach Querung der Traun bei Plan-km 64,700 in den bereits verordneten Abschnitt der A 8 Innkreis Autobahn im Bereich der Anschlußstelle Wels/West ein. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstelle Wels/Süd mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen sowie der Anschlußstelle Wels/West mit den Spuren 200 und 400 aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Sattledt, Steinerkirchen an der Traun, Steinhaus und Wels aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2000 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vor
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz