Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von Druckgaspackungen aus Metall - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 399/1991 · in Kraft seit 1991-07-31

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung meldet, dass die Niederlande eine bilaterale ADR-Vereinbarung über den Transport von Druckgaspackungen aus Metall widerrufen haben. Der Widerruf ist abgeschlossen; die Vereinbarung gilt nicht mehr. Es handelt sich um eine erledigte Einmalnotiz ohne fortlaufenden Regelungsgehalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Druckgaspackungen aus Metall der Klasse 7 Rn. 2201 Ziffer 10 des ADR (BGBl. Nr. 410/1987) wurde mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Wasserwirtschaft vom 7. Mai 1991, Zl. GB5/V122403, seitens der Niederlande widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs mit 22. Mai 1991 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz