Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung gewisser Stoffe in Tank-Containern - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 77/1991 · in Kraft seit 1991-02-20

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung informiert darüber, dass die Niederlande eine bilaterale ADR-Vereinbarung über den Transport bestimmter Stoffe in Tank-Containern widerrufen haben. Der Widerruf ist vollzogen; die Vereinbarung hat keine Rechtswirkung mehr. Die Kundmachung ist ein erledtigtes Einmalinstrument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern *1) wurde mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Wasserwirtschaft, GB 5/027410 vom 21. November 1990, seitens des Königreiches der Niederlande widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs am 10. Dezember 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 252/1977 ---------------------------------------------------------------------

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz