Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf

· K · BGBl. Nr. 660/1990 · in Kraft seit 1990-11-01

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass Deutschland eine bilaterale ADR-Sondervereinbarung über den Transport von Peressigsäure widerrufen hat. Der Widerruf ist abgeschlossen — die Vereinbarung existiert nicht mehr. Es handelt sich um eine einmalig ausgeführte Mitteilung ohne fortlaufende Rechtswirkung, die im Bundesrecht nichts mehr zu suchen hat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure *1) wurde mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 24. Juli 1990, Zl. A 13/27.20.71-21 (407)/177 Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes am 2. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 279/1987

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz