Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
· V · BGBl. Nr. 503/1990 · in Kraft seit 1990-08-08
18 Kundmachungswesen; 99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelt, wie die 1988er Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zu Ro-Ro-Fährschiffen veröffentlicht werden – durch Auflage in bestimmten Ministeriumsbüros. Dieser Publikationsmechanismus ist längst veraltet, und die betroffenen SOLAS-Änderungen wurden durch Jahrzehnte nachfolgender Novellen ersetzt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundeskanzlers vom 19. Juli 1990 über die Kundmachung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See StF: BGBl. Nr. 503/1990 Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet: e-rk3 200/1985 16.08.2024 10011986 NOR11012251 N9199012984J
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung der am 21. April 1988 und am 28. Oktober 1988 beschlossenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See *) betreffend Ro-Ro-Fahrgast-Fährschiffe hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. **) ________________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1988. **) Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO sind diese Änderungen gemäß Art. VIII Abs. b lit. vii Z 2 des Übereinkommens mit 22. Oktober 1989 bzw. 29. April 1990 in Kraft getreten. 16.08.2024 10011986 NOR12152473 N9199012985J
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