Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Korneuburg West/Leobendorf und der B 208 Eibesbrunner Straße sowie der B 3 Donau Straße und der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf
· V · BGBl. Nr. 395/1990 · in Kraft seit 1990-07-13
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmte den Verlauf der neu herzustellenden Anschlussstelle Alland/West der A 21 Wiener Außenring Autobahn. Die Anschlussstelle wurde errichtet – das einmalige Planungsmandat ist erledigt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Juni 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn – Anschlußstelle Alland/West im Bereich der Marktgemeinde Alland StF: BGBl. Nr. 395/1990 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet: 01.06.2026 10011981 NOR11012246 N9199012806J
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlußstelle Alland West der A 21 Wiener Außenring Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Alland wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 14,474 und km 15,119 der A 21 Wiener Außenring Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen über eine Gemeindestraße die Verbindung zur Landeshauptstraße LH 110 her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Alland aufliegenden Planunterlagen (Plan- Nr. A 21/18-89 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. 26.02.2026 10011981 NOR12152453 N9199012807J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz