Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)
· Vertrag – Saudi-Arabien · BGBl. Nr. 195/1990 · in Kraft seit 1990-03-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Luftverkehrsabkommen mit einem Nicht-EU-Staat; regelt Verkehrsrechte und beschränkt keine inländischen Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz