Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (Jugoslawien)
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 6/1990 · in Kraft seit 1990-02-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Ergänzung zum Luftverkehrsabkommen mit dem untergegangenen Jugoslawien teilt dessen Schicksal und ist als Vertrag mit dem weggefallenen Staat überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Artikel I ↗ RIS
Artikel I Der Bundesexekutivrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien gewährt dem namhaft gemachten Fluglinienunternehmen Österreichs bezüglich des Verkaufs von Linienflügen auf jugoslawischem Hoheitsgebiet folgende Rechte: 20.08.2019 10011912 NOR12151947 N9199010535H
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz