Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten
· V · BGBl. Nr. 192/1989 · in Kraft seit 1989-04-29
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legte den Verlauf der neu herzustellenden Rampen zum Ausbau der Halbanschlussstelle Schachenwald-Freizeitzentrum der A 9 zu einem Vollanschluss fest. Der Ausbau wurde durchgeführt – das einmalige Mandat ist erledigt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. April 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten StF: BGBl. Nr. 192/1989 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 09.03.2026 10011891 NOR11012156 N9198911449F
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) wird im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten wie folgt bestimmt: Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 4,85 und km 5,15 der bestehenden A 9 Pyhrn Autobahn und stellen als Zu- bzw. Abfahrtsstraßen die Verbindung mit L 397 Grabenfelder Straße her. Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- bzw. Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Unterpremstätten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/46-1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Zufahrtsstraße 09.03.2026 10011891 NOR12151677 N9198912543H
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz