Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien – Anschlußstelle Landstraße (Rampe FB 700) im Bereich der Stadt Wien

· V · BGBl. Nr. 159/1989 · in Kraft seit 1989-04-12

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

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