Luftverkehrsabkommen (Japan)
· Vertrag – Japan · BGBl. Nr. 350/1989 · in Kraft seit 1989-07-03
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Japan regelt Flugrechte. Bilaterale Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten bleiben notwendige Grundlage des Linienverkehrs.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz