Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Japan)

· Vertrag – Japan · BGBl. Nr. 350/1989 · in Kraft seit 1989-07-03

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Japan regelt Flugrechte. Bilaterale Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten bleiben notwendige Grundlage des Linienverkehrs.

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