Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Bruck an der Leitha, Höflein, Rohrau, Bruckneudorf und Parndorf

· V · BGBl. Nr. 326/1989 · in Kraft seit 1989-07-12

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
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Begründung

Diese Verordnung legte 1989 den Trassenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn zwischen Bruck an der Leitha und Parndorf an der ungarischen Grenze fest. Die A 4 ist in diesem Bereich seit Jahrzehnten fertiggestellt und in täglichem Betrieb. Der Baufestlegungsakt ist vollständig ausgeführt; die Verordnung hat keine operative Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. Juni 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Bruck an der Leitha, Höflein, Rohrau, Bruckneudorf und Parndorf StF: BGBl. Nr. 326/1989 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 03.06.2026 10011821 NOR11012086 N9198910059H

Art. 1 ↗ RIS

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Bruck an der Leitha, Höflein, Rohrau, Bruckneudorf und Parndorf wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 31,80 im Anschluß an den bereits mit Verordnung vom 8. Jänner 1988, BGBl. Nr. 52, bestimmten Abschnitt „Göttlesbrunn“, führt sodann nach Überführung der Leitha zur Anschlußstelle Parndorf mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 10 Budapester Straße, überführt in der Folge die Bahnlinien der ÖBB Wien-Staatsgrenze bei Nickelsdorf bzw. Wulkaprodersdorf-Parndorf bei Bahn-km 45,99 bzw. 38,45 und endet nach der Anschlußstelle Neusiedl mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 50 Burgenland Straße bei km 43,50. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen „Parndorf“ und „Neusiedl“ mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, bei den Ämtern der niederösterreichischen bzw. burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Bruck an der Leitha, Höflein, Rohrau, Bruckneudorf und Parndorf aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. A 4/17-88 im Maßstab 1 : 2 000 und Plan-Nr. 

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz