Gefahrgut-Tankfahrzeugverordnung 1988
GGTFV 1988 · V · BGBl. Nr. 167/1990 · in Kraft seit 1990-03-28
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Übergangsbestimmung der Gefahrgut-Tankfahrzeugverordnung 1988 setzte für vor Ende 1990 genehmigte Tanks eine Anpassungsfrist bis 12. Februar 2001. Diese Frist ist seit über 25 Jahren abgelaufen, die Bestimmung hat keine operative Wirkung mehr. Sie ist daher ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel II Übergangsbestimmung (Anm.: Zu § 6 Abs. 13, BGBl. Nr. 449/1988) Art. I Z 14 tritt für Tanks, die bis 31. Dezember 1990 gemäß §§ 12, 14 oder 45 Abs. 4 GGSt genehmigt wurden, mit 12. Februar 2001 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz