Luftverkehrsabkommen (Senegal)
· Vertrag – Senegal · BGBl. Nr. 110/1988 · in Kraft seit 1988-02-07
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Luftverkehrsabkommen mit Senegal; gewährt gegenseitige Streckenrechte. Legitimes außenpolitisches Instrument der Luftfahrtbeziehungen mit einem Drittstaat.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz