Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Senegal)

· Vertrag – Senegal · BGBl. Nr. 110/1988 · in Kraft seit 1988-02-07

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Luftverkehrsabkommen mit Senegal; gewährt gegenseitige Streckenrechte. Legitimes außenpolitisches Instrument der Luftfahrtbeziehungen mit einem Drittstaat.

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