Betrieb von Amateurfunkstellen
· Vertrag – Brasilien · BGBl. Nr. 440/1988 · in Kraft seit 1988-07-29
99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel mit Brasilien erlaubt österreichischen Funkamateuren, in Brasilien zu senden, und brasilianischen Funkamateuren in Österreich – ein konkreter Rechtsvorteil ohne Bürde für Dritte. Brasilien ist kein Mitglied der CEPT, weshalb dieses bilaterale Abkommen weiterhin die einzige rechtliche Grundlage für die gegenseitige Berechtigung bildet. Das Abkommen schränkt niemanden ein, sondern gewährt Rechte – es soll bleiben.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Betrieb von Amateurfunkstellen BGBl. Nr. 440/1988 29.07.1988 Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen StF: BGBl. Nr. 440/1988 Der Notenwechsel tritt mit 29. Juli 1988 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN Wien, am 29. Juni 1988 Herr Minister! Ich habe die Ehre, mich an Sie mit dem Vorschlag zum Abschluß eines Übereinkommens zwischen der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und der Österreichischen Bundesregierung zu wenden, das auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen im jeweils anderen Staat unter den folgenden Bedingungen, vorbehaltlich des Art. 41 der Vollzugsordnung für den Funkdienst von Malaga-Torremolinos vom 25. Oktober 1973, ermöglicht. Der Vorschlag lautet wie folgt: Sollte die Österreichische Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note sowie die Antwortnote, in der das Einverständnis Ihrer Regierung erteilt wird, ein Übereinkommen zwischen unseren Regierungen darstellen, welches 30 Tage nach Einlangen der Antwortnote in Kraft tritt und von jeder vertragschließenden Partei gekündigt werden kann, wobei die Kündigung zwei Monate nach Einlangen der auf diplomatischem Weg übermittelten schriftlichen Mitteilung wirksam wird. Ich benützte diese Gelegenheit, um Sie, Herr Minister, des Aus
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz