Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 22

· V · BGBl. Nr. 548/1988 · in Kraft seit 1988-10-08

18 Kundmachungswesen; 99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

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