Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P7

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 426/1987 · in Kraft seit 1987-09-03

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1987 teilt mit, dass Saudi-Arabien 1983 ein Änderungsprotokoll zum ICAO-Abkommen ratifiziert hat. Es handelt sich um einen einmaligen, mit der Veröffentlichung vollständig erledigten administrativen Informationsakt ohne jede fortlaufende Rechtswirkung. Sie kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P7 BGBl. Nr. 426/1987 03.09.1987 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über eine Änderung des Art. 50 (a) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 426/1987

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) hat Saudi-Arabien am 12. Dezember 1983 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll über eine Änderung des Art. 50 (a) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 194/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 324/1983) hinterlegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz